EU-Gericht: Spiele-Wiederverkäufer freuen sich!
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher innerhalb der EU heruntergeladene Spiele und Software legal weiterverkaufen können, und hob damit die durch Endbenutzer-Lizenzverträge (EULAs) auferlegten Beschränkungen auf. Diese Entscheidung, die aus einem Rechtsstreit zwischen UsedSoft und Oracle hervorgegangen ist, beruht auf dem Grundsatz der Erschöpfung des Urheberrechts. Dieses Prinzip besagt, dass, sobald ein Urheberrechtsinhaber eine Kopie verkauft und unbegrenzte Nutzungsrechte gewährt, das Verbreitungsrecht erschöpft ist und ein Weiterverkauf möglich ist.
Dieses Urteil betrifft große Plattformen wie Steam, GOG und Epic Games. Der ursprüngliche Käufer behält sich das Recht vor, die Spiellizenz zu verkaufen, sodass ein späterer Käufer sie von der Website des Herausgebers herunterladen kann. In der Entscheidung des Gerichts heißt es ausdrücklich, dass der Urheberrechtsinhaber den Weiterverkauf nach erfolgtem Erstverkauf nicht verhindern kann, selbst wenn eine Lizenzvereinbarung eine weitere Übertragung verbietet. Der Prozess kann beinhalten, dass der ursprüngliche Eigentümer einen Lizenzcode bereitstellt und beim Weiterverkauf auf den Zugriff verzichtet. Das Fehlen eines strukturierten Wiederverkaufsmarktes stellt jedoch praktische Herausforderungen dar. Beispielsweise bleibt unklar, wie Registrierungsübertragungen funktionieren werden, insbesondere angesichts der Tatsache, dass physische Kopien weiterhin mit dem Konto des ursprünglichen Eigentümers verknüpft sind.
Entscheidend ist, dass der Verkäufer nach dem Weiterverkauf keinen Zugriff auf das Spiel behalten kann. Das Gericht stellte klar, dass der ursprüngliche Käufer seine heruntergeladene Kopie beim Weiterverkauf unbrauchbar machen muss, um eine Urheberrechtsverletzung zu vermeiden.
Solange das ausschließliche Vertriebsrecht erschöpft ist, bleibt das ausschließliche Recht der Vervielfältigung bestehen. Das Gericht erlaubt jedoch die für die rechtmäßige Nutzung erforderliche Vervielfältigung. Nachfolgende Käufer gelten als rechtmäßige Erwerber und können das Spiel herunterladen, um es bestimmungsgemäß zu nutzen. Dieses Recht kann vertraglich nicht eingeschränkt werden.
Wichtig ist, dass das Urteil Sicherungskopien ausschließt. Der EuGH bestätigte in einem separaten Fall (Aleksandrs Ranks & Jurijs Vasilevics gegen Microsoft Corp.), dass der Weiterverkauf von Sicherungskopien verboten ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entscheidung des EU-Gerichts EU-Verbrauchern das Recht einräumt, heruntergeladene Spiele und Software weiterzuverkaufen, jedoch mit Einschränkungen: Der Verkäufer verliert den Zugriff und Sicherungskopien können nicht weiterverkauft werden. Die praktische Umsetzung dieser Regelung, insbesondere das Fehlen eines formellen Wiederverkaufsmarktplatzes, bleibt ein wichtiger Bereich für die zukünftige Entwicklung.
Latest Articles